Es gibt sicherlich viele Beiträge zu diesem Thema.
Aber mich interssiert der aktuelle Stand der Dinge.
Als ich das erste Mal in D geheiratet habe, war meine Ex mit einem normalen Touristenvisum eingereist.
Ohne Problem oder Auflagen.
Das gibt es schon lange nicht mehr.
Meine Zukünftige und ich wollen gerne die Ehe auf den Phils schließen.
Gibt es hier Ratschläge oder Hinweise zur aktuellen Gesetzeslage.
Wie sieht es dabei aus, wenn schon eine Schwangerschaft vorliegt.
Es wäre mir schon recht, wenn das Kind in D geboren würde.
Zur Zeit versucht sie Deutsch zu lernen.
In der Provinz nicht einfach.
Daher wird sie wohl bald nach MNL zu ihrer jüngsten Schwester übersiedeln.
Sie hatte schon die Idee ein Visum für die USA zubentragen,um ihre Tante zu besuchen.
Wir treffen uns dort und dann versucht sie von dort ein Visum für D zu beantragen.
Na ja, manchmal bebiert der Teufel in der Not Fliegen.
Aber das halte ich doch für sehr fragwürdig.
editiert. Aguinaldo
Dank im vorraus.
matthi
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Heiraten Auf den Phils oder in D
#2
Geschrieben 09 March 2010 - 21:50
Hallo Matthi,
liess dir mal den aktuellen Fall von Steveger durch ... da wirst du alles gesuchte finden (fast oder mehr als du suchst)
Gruss, Florian.
liess dir mal den aktuellen Fall von Steveger durch ... da wirst du alles gesuchte finden (fast oder mehr als du suchst)
Gruss, Florian.
#3
Geschrieben 03 April 2010 - 11:26
Ich habe Montag die Küdigung erhalten.
Wir wollen aud den Phils heiraten.
Wie sind die Chanccen sie dann nach D zu holen.
Schlecht, ganz schlecht oder unmöglich?
Wir wollen aud den Phils heiraten.
Wie sind die Chanccen sie dann nach D zu holen.
Schlecht, ganz schlecht oder unmöglich?
Dieser Beitrag wurde von matthi bearbeitet: 03 April 2010 - 12:02
#4
Geschrieben 03 April 2010 - 11:49
matthi sagte am 03 April 2010 - 11:26:
Ich habe Montag die Küdigung erh.
Wir wollen aud den Phils heiraten.
Wie sind die Chanccen sie dann nach D zu holen.
Schlecht, ganz schlecht oder unmöglich?
Wir wollen aud den Phils heiraten.
Wie sind die Chanccen sie dann nach D zu holen.
Schlecht, ganz schlecht oder unmöglich?
wenn Ihr verheiratet seid, durch die Urkundenprüfung und durch die FZ, dann sehe ich kein Problem, auch wenn Du arbeitslos bist. Auf die Schwangerschaft kann man grundsätzlich bauen, es gibt da aber keine wirkliche Rechtsicherheit.
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