Philboards Philippinen Foren: neuer Visakodex - Philboards Philippinen Foren

Zum Inhalt wechseln




Hinweis:

In diesem Forum bitte ausschließlich klar formulierte Fragen, Fakten, Berichte sowie sachlich richtige Informationen zum Thema Dokumentenprüfung auf den Philippinen, der Botschaft (Rechtsanspruch Heiratsvisum), Reise Visum / Visa..
Alles andere bitte am Stammtisch. Vielen Dank.
  • (2 Seiten)
  • +
  • 1
  • 2
  • Du kannst kein neues Thema erstellen
  • Antworten nicht möglich

neuer Visakodex

#11 Mitglied ist offline   Aguinaldo 

  • flower power poster
  • Galerie anzeigen
  • Gruppe: Moderator
  • Beiträge: 3050
  • Registriert: 24-July 05
  • Gender:Male

Geschrieben 17 August 2010 - 16:42

Zitat

Rechtsgrundlage für die Erteilung der streitgegenständlichen Schengen-Visa ist nunmehr allein die auf Art. 62 Nr. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) gestützte Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (– Visakodex, VK –, ABl. EU L 243 S. 1), die in den hier maßgeblichen Teilen seit dem 5. April 2010 gilt (Art. 58 Abs. 2 VK). Nach Art. 1 Abs. 1 VK werden mit dieser für die an den Schengen-Besitzstand gebundenen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltenden Verordnung die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum festgelegt. Der Visakodex enthält dazu detaillierte und umfassende Regelungen. Der Wille zu einer abschließenden Regelung kommt ferner in der Begründungserwägung Nr. 28 zum Ausdruck, wonach die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Art. 5 EGV niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden könne, da das in Art. 1 Abs. 1 dieser Verordnung bezeichnete Regelungsziel auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden könne und daher besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen sei. Die in § 6 AufenthG getroffenen Regelungen sind deshalb nicht mehr anwendbar, soweit sie die Erteilung von Schengen-Visa betreffen.


OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010, 2 B 16.09
0

Thema verteilen:


  • (2 Seiten)
  • +
  • 1
  • 2
  • Du kannst kein neues Thema erstellen
  • Antworten nicht möglich

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, anonyme Mitglieder: 0