enjoime sagte am 3 12 2008, 22:56:
Hallo,
kann man aufgrund des Schengenraum vom gleichen Ablauf (bis auf die notwendigen Dokumente in Österreich) reden?
kann man aufgrund des Schengenraum vom gleichen Ablauf (bis auf die notwendigen Dokumente in Österreich) reden?
Nein, die Nationalstaaten haben noch immer die Gesetzgebungskompetenz im Ausländerrecht. Der Ablauf zur Erlangung eines Fiance-Visums (falls es dies dort sogar überhaupt gibt) wird daher in Österreich sicherlich anders aussehen. Die österreichischen gesetzlichen Vorschriften findest du hier:
Migrationsrecht Österreich
Man sollte nicht vergessen, daß es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Verlobten-Visum nur aufgrund der Tatsache gibt, weil unser Bundesverfassungsgericht mal entschieden hat, daß auch Verlobte Grundrechtsschutz aufgrund des Art. 6 GG haben. Andere Staaten, welche so einen Rechtsanspruch nicht haben, könnten durchaus sagen, daß Verlobte keinen Anspruch auf ein Visum haben.

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