Leider fehlten dann immer wieder irgend welche Dokumente mit erheblichen Wartezeiten und bis dann letztendlich alles soweit zusammen war und auch umgeschrieben (Paßänderung) konnte meine Frau das FZV bei der dt.Botschaft gleich nach Ostern einreichen.
Hat dir dieser Mani etwa geraten, man müsse erst eine Paßänderung (Namensänderung) im philippinischen Paß deiner Frau nach der Heirat vornehmen, bevor man das FZV beantragen könne?
Ich bin mir ziemlich sicher, daß diese Rechtsauskunft eindeutig falsch ist. Wenn ich mal mehr Zeit habe, werde ich insoweit die einschlägigen Normen heraussuchen. Falls diese meine Meinung richtig sein sollte, frage ich mich ernsthaft, was dieser Mani mit dieser falschen Rechtsauskunft dann bezweckt. Verfolgt er damit vielleicht nur pekuniäre Interessen, weil er ja bei einer in Deutschland erfolgenden Paßänderung nichts mehr verdienen würde?
Waaaaaas????Soll das etwa heissen, dass man zur Beantragung eines FZV keine Namensänderung im Pass braucht, sondern nur CFO nach Beantragung des FZV? Hätte in meinem Fall 2 Monate Zeit und viel viel Ärger gespart.Ich bin das Opfer einer rein philippinischen Agentur= rausgeschmissenes Geld, genau derselbe Scheiss wie hier geschildert. Reine Abzocke und kümmern sich um nichts!!!
Meine Frau hat in ihrem alten philippinischen Paß niemals eine Namensänderung durchführen lassen. Die Aufenthaltserlaubnisse wurden anstandslos von der Ausländerbehörde unter dem neuen Familienname erteilt und in den philippinischen Paß geklebt, obwohl der neue Familienname anders lautete als ihr Familienname im philippinischen Paß. Mit diesem philippinischen Paß ist meine Frau zwischen 1990 und 1995 mehrmals zwischen Deutschland und den Philippinen hin- und hergereist. Sie hat wegen der Inkongruenz des Namens im Paß niemals irgendwelche Schwierigkeiten gehabt.
Also meine Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt und Standesamt haben dieses sehr genau genommen.
Obwohl in ihren Pass, der neue Name drin stand, haben die dieses nicht anerkannt.
Man hatte mir gesagt, nach deutschem Recht dürfen die nur den Namen verwenden, der auch vorne im Pass steht , auch wenn eine Namensänderung rein gestempelt wurde.
Also Namensänderung im Pass ändern langt nicht , sondern der Pass muss neu beantragt werden.
Meine Frau hatte ihren Paß schon vor der Heirat. Ergo wurde nach der Hochzeit nur der künftige Name in den Paß eingestempelt, bevor wir das FZV beantragt haben. Nach ihrer Einreise in D hat sie dann beim Standesamt meinen Familiennamen offiziell angenommen. Der Paß blieb wie er war und bei den Titeln hatten wir keine Probleme. Anfang des Jahres lief ihr alter Paß aus und so hat sie jetzt ihren neuen mit meinem Familiennamen (Hat sie auch direkt für nen Urlaub auf die Phils ausprobiert). Achso, geheiratet haben wir in der RP Mitte Juni, Einreise in Deutschland war Anfang September (allerdings 2001)
Ich mache zu dieser Frage jetzt mal einen eigenen thread auf. Gehen wir mal davon aus, daß man eine Philippinerin auf den Philippinen heiratet. Nach philippinischem Personalstatut nimmt sie durch die Heirat dann automatisch den Familiennamen des Ehemannes an. Muß jetzt erst noch eine Namensänderung im philippinischen Paß vorgenommen werden, bevor ein FZV-Visum beantragt werden kann?
Meistens wird wohl der neue Name durch die philippinische Behörde in den Paß gestempelt und unter diesem neuen Namen wird dann das FZV-Visum beantragt. Diese Namensänderung kostet aber Zeit.
Ich vertrete nun die Ansicht (lasse mich gerne eines besseren belehren), daß eine Namensänderung im philippinischen Paß vor der FZV-Beantragung nicht zwingend erforderlich ist. Begründung:
§ 3 AufenthG
Passpflicht
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten,wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind.
Die Philippinerin hat ja auch ohne die Namensänderung im Paß einen anerkannten und gültigen Paß. Der Paß ist 5 Jahre gültig und es ist aufgrund des eingeklebten Aufenthaltstitels jederzeit eine Identitätsfeststellung trotz der Inkongruenz möglich. Denn laut
§ 78 AufenthG
Vordrucke für Aufenthaltstitel, Ausweisersatz und Bescheinigungen
(1) Der Aufenthaltstitel wird nach einheitlichem Vordruckmuster ausgestellt, das eine Seriennummer und eine Zone für das automatische Lesen enthält. Das Vordruckmuster enthält folgende Angaben:
1.
Name und Vorname des Inhabers,
2.
Gültigkeitsdauer,
3.
Ausstellungsort und -datum,
4.
Art des Aufenthaltstitels,
5.
Ausstellungsbehörde,
6.
Seriennummer des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers,
7.
Anmerkungen.
§ 78 I AufenthG enthält der Aufenthaltstitel eine Seriennummer des zugehörigen Passes und der Paß dient nur zur Identitätsfeststellung. Die Voraussetzung des Besitzes eines gültigen Passes ist solange gegeben, wie der Paß seine Funktionen erfüllt, also vor allem die Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist oder der ausstellende Staat den Paß für ungültig erklärt.
Etwas anderes könnte meiner Meinung nach nur dann gelten, wenn die Philippinerin schließlich im Bundesgebiet angekommen ist. Dann könnte § 56 AufenthV einschlägig sein:
§ 56 AufenthV
Ausweisrechtliche Pflichten
Ein Ausländer, der sich im Bundesgebiet aufhält, ist verpflichtet,
so rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Passes oder Passersatzes die Verlängerung oder Neuausstellung eines Passes oder Passersatzes zu beantragen, dass mit der Neuerteilung oder Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzes gerechnet werden kann,
unverzüglich einen neuen Pass oder Passersatz zu beantragen, wenn der bisherige Pass oder Passersatz aus anderen Gründen als wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer ungültig geworden oder abhanden gekommen ist,
unverzüglich einen neuen Pass oder Passersatz oder die Änderung seines bisherigen Passes oder Passersatzes zu beantragen, sobald im Pass oder Passersatz enthaltene Angaben unzutreffend sind,
Diese Vorschrift gilt aber nur für Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten. Wobei sich dann noch mit der Ausländerbehörde darüber streiten ließe, ob der philippinische Paß aufgrund der Namensänderung wirklich ungültig geworden ist. Denn eine Identitätsfeststellung ist aufgrund der im Aufenthaltstitel stehenden Seriennummer des zugehörigen Passes jederzeit möglich. Und aufgrund des Völkerrechtes dient ein Paß nur der Identitätsfeststellung.













