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Gesetzentwurf zur Umsetzung Aufenth.- & asylrechtlicher Richtlinien der EU

#1 Mitglied ist offline   Aguinaldo 

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Geschrieben 02 July 2006 - 21:12

Der Deutsche Anwaltsverein lehnt die geplanten Verschärfungen des Ausländerrechts strikt ab. Siehe hierzu:

DAV

Zur Vermeidung von "Scheinehen" soll in das Gesetz aufgenommen werden, daß die Familienzusammenführung nur dann zugelassen wird, "wenn die Ehe nicht ausschließlich zu dem Zweck geschlossen wurde, dem nachziehenden Ehegatten die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen". Dies würde zu einer Umkehr der Beweislast zuungunsten der Ehepaare führen: Denn Eheleute müßten den Nachweis erbringen, daß keine Scheinehe vorliegt. Ansonsten dürfte generell davon ausgegangen werden, daß eine solche gegeben ist. Dadurch würden die Behörden praktisch verpflichtet werden, in jedem Fall die Motive der Ehegatten zu untersuchen, was bisher nur bei konkreten Verdachtsmomenten zulässig war. Also müßte man der Botschaft in Manila nachweisen, daß keine Scheinehe vorliegt, ansonsten könnte ein Familienzusammenführungsvisum verweigert werden.

Der Nachzug zu dem deutschen Ehegatten soll nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nur möglich sein, wenn der nachziehende Ausländer nachweisen kann, daß er sich auf Deutsch verständigen kann. Das würde für die Philippinerinnen bedeuten, daß sie grundsätzlich erst dann zu ihrem deutschen Ehemann einreisen können, wenn sie zuvor auf den Philippinen Deutsch gelernt haben (ABM-Maßnahme für das Goethe-Institut).
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#2 Mitglied ist offline   UweL 

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Geschrieben 02 July 2006 - 21:26

Beitrag anzeigenAguinaldo sagte am 2 07 2006, 20:12:

Der Deutsche Anwaltsverein lehnt die geplanten Verschärfungen des Ausländerrechts strikt ab. Siehe hierzu:

DAV

Zur Vermeidung von "Scheinehen" soll in das Gesetz aufgenommen werden, daß die Familienzusammenführung nur dann zugelassen wird, "wenn die Ehe nicht ausschließlich zu dem Zweck geschlossen wurde, dem nachziehenden Ehegatten die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen". Dies würde zu einer Umkehr der Beweislast zuungunsten der Ehepaare führen: Denn Eheleute müßten den Nachweis erbringen, daß keine Scheinehe vorliegt. Ansonsten dürfte generell davon ausgegangen werden, daß eine solche gegeben ist. Dadurch würden die Behörden praktisch verpflichtet werden, in jedem Fall die Motive der Ehegatten zu untersuchen, was bisher nur bei konkreten Verdachtsmomenten zulässig war. Also müßte man der Botschaft in Manila nachweisen, daß keine Scheinehe vorliegt, ansonsten könnte ein Familienzusammenführungsvisum verweigert werden.

Der Nachzug zu dem deutschen Ehegatten soll nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nur möglich sein, wenn der nachziehende Ausländer nachweisen kann, daß er sich auf Deutsch verständigen kann. Das würde für die Philippinerinnen bedeuten, daß sie grundsätzlich erst dann zu ihrem deutschen Ehemann einreisen können, wenn sie zuvor auf den Philippinen Deutsch gelernt haben (ABM-Maßnahme für das Goethe-Institut).

Wie soll das praktisch aussehen - ich neine der Nachweis durch die dt. Botschaft?
Was für Auswirkungen hätte das auf die Antragstellung und Erteilung von "Verlobungsvisa"?
It das ganze nicht eher eine ABM für Bundesbeamte? Schon allein die Zusammenfassubg und Dein Kommentar lässt doch einen eindeutigen Verstoss gegen Art. 6 GG vermuten.

Uwe
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#3 Mitglied ist offline   Aguinaldo 

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Geschrieben 02 July 2006 - 21:42

Falls dieser Gesetzentwurf irgendwann aufgrund der Mehrheitsverhältnisse der großen Koalition so durch den Bundestag kommt, müßte spätestens der Bundespräsident dieses Gesetz stoppen. Denn er müßte eigentlich wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes seine Unterschrift unter dieser Novelle verweigern. Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht.

Von dieser Novelle wären im übrigen sowohl Verlobte als auch Verheiratete betroffen.
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#4 Mitglied ist offline   sedon 

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Geschrieben 02 July 2006 - 22:12

Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein!! Es legt die Latte für multinationale Ehe dermassen hoch, dass es praktisch unmöglich wird einen Partner mit anderer Nationalität zu heiraten.
Als ob es hier im Lande keine anderen Probleme gäbe. Ich hoffe wirklich, falls es tatsächlich ernst werden sollte, dass unser Bundespräsi einen lichten Moment hat und diesem üblen Treiben ein Ende setzt.

schönen Abend noch,

lg, Sedon
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#5 Guest_Poseidon_*

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Geschrieben 02 July 2006 - 23:59

Ich kann den deutschen Behörden nur empfehlen, nach österreichischem Muster vorzugehen.

Bei uns wird es so gehandhabt, daß in der ersten Zeit (bis zu 2 Jahren) einige male die Fremdenpolizei unangemeldet das Ehepaar besucht und dabei eben überprüft, ob ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.

Der Aufwand seitens der Behörden ist nicht wirlich allzu groß.
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#6 Mitglied ist offline   Blumentritt 

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Geschrieben 03 July 2006 - 04:04

Sebst wenn dieser Entwurf es je in und durch die Parlamente schaffen und dann vom Bundespraesidenten unterzeichet werden wuerde - und dies sind riesige Wenns - kann ja ein betroffenes Ehepaar immer noch den Rechtsweg einschlagen. Der dann letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht enden wuerde.

Uebrigens wuerde ich schon aus Prinzip gerne eine solche Klage fuehren. Drei Voraussetzungen erfuellen wir: 1. Wir leben seit ueber 11 Jahren in einer Scheinehe (ueber uns scheint das Glueck!). 2. Wir sprechen kein Deutsch miteinander ob der mangelhaften Deutschkenntnisse beider Ehepartner. 3. Wir leben nicht in Deutschland und muessten daher ein Familienzusammenfuehrungsvisum beantragen.
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#7 Mitglied ist offline   Hubsi 

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Geschrieben 03 July 2006 - 10:05

Für alle die tatsächlich aus reiner Liebe den Bund der Ehe mit einem ausländischen Partner schliessen wollen ist das neue Gesetz eine Katastrophe.

Ein "Heiratsvisum" ist mittlerweile jedoch für viele Einwanderungswillige die einzige Möglichkeit in Deutschland und anderen Schengen Staaten eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Daher wird diese Möglichkeit - zum Schaden aller ehrlichen Ehepaare - leider auch massivst missbraucht.

Dass der Gesetzgeber auf diesen Missbrauch reagiert (reagieren muss) ist meiner Meinung nach völlig richtig. Es geht nur noch darum wie und in welcher Form darauf reagiert werden soll.

In Österreich sind Scheinehen mittlerweile strafbar und die Fremdenpolizei kontrolliert ob wirklich alle Ehen mit Ausländern aus reiner Liebe oder für schnödes Geld geschlossen wurden - aber auch diese Vorgangsweise ruft natürlich viele Kritiker auf den Plan. Ein Patentrezept wie das Problem zu lösen ist gibt es leider nicht...

Dieser Beitrag wurde von Hubsi bearbeitet: 03 July 2006 - 10:07

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#8 Guest_Poseidon_*

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Geschrieben 03 July 2006 - 10:18

Beitrag anzeigenHubsi sagte am 3 07 2006, 16:05:

In Österreich sind Scheinehen mittlerweile strafbar und die Fremdenpolizei kontrolliert ob wirklich alle Ehen mit Ausländern aus reiner Liebe oder für schnödes Geld geschlossen wurden -



Diese Kontrollen sind seit vielen Jahren schon gägnige Praxis. Wird aber jetzt noch intensiver geprüft. Schon so mancher hat ungläubig geschaut, wenn um 5 Uhr früh die Fremdenpolizei vor der Türe gestanden ist :P
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#9 Mitglied ist offline   Blumentritt 

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Geschrieben 03 July 2006 - 11:41

Beitrag anzeigenPoseidon sagte am 3 07 2006, 17:18:

Diese Kontrollen sind seit vielen Jahren schon gägnige Praxis. Wird aber jetzt noch intensiver geprüft. Schon so mancher hat ungläubig geschaut, wenn um 5 Uhr früh die Fremdenpolizei vor der Türe gestanden ist :P
Das heisst aber ja nicht, dass diese Kontrollen verfassungskonform seien. Dass es im uebrigen - zu mindestens vom Gesetz her - gar keine Scheinehen gibt, wurde einmal hier diskutiert: http://www.philboards.com/index.php?s=&...ost&p=73536
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#10 Mitglied ist offline   bigeagle198 

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Geschrieben 03 July 2006 - 12:21

Beitrag anzeigenAguinaldo sagte am 2 07 2006, 22:42:

Von dieser Novelle wären im übrigen sowohl Verlobte als auch Verheiratete betroffen.


Hallo Aquinaldo,

in welcher Weise wären Verheiratete betroffen? Will unsere Regierung etwa die Exekutive damit beauftragen, rückwirkend alle binationalen Ehen auf deren Legalität hin zu überprüfen? Wie weit soll das zurückreichen? Ein Jahr, zwei Jahre oder noch mehr?
Ich finde unsere Regierung sollte lieber den Haushalt in Ordnung bringen und eine Gesundheitsreform erlassen, die ihren Namen auch verdient. Die Sicherung der Rentenbezüge in 25 und mehr Jahren wäre ebenfalls abendfüllend. Stattdessen wird versucht mit populistischen Mitteln von den eigentlichen Problemen abzulenken.

Gruß Alfred
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